Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
In der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluß oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
(Allgemeine Leistungsdarstellung zur Verkehrsrechtsschutzversicherung)