Eigentümer- und Mieter-Rechtsschutzversicherung
In der Eigentümer-Rechtsschutzversicherung und Mieter-Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Vermieter
- Verpächter
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug - Abstellplätze sind eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
(Allgemeine Leistungsdarstellung zur Eigentümerrechtsschutzversicherung und Mieterrechtsschutzversicherung)