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Eigentümer- und Mieter-Rechtsschutzversicherung

In der Eigentümer-Rechtsschutzversicherung und Mieter-Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als

- Eigentümer
- Vermieter
- Verpächter
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug - Abstellplätze sind eingeschlossen.

Der Versicherungsschutz umfasst:

- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten

(Allgemeine Leistungsdarstellung zur Eigentümerrechtsschutzversicherung und Mieterrechtsschutzversicherung)